Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Christopher Lenz, handelnd unter „Lenz Agentur“, Revaler Straße 102, 10243 Berlin (nachfolgend „Lenz Agentur“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
(2) Lenz Agentur arbeitet ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er den Auftrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erteilt.
(3) Was im Angebot oder in einer anderen individuellen Vereinbarung geregelt ist, hat Vorrang vor diesen AGB. Die AGB regeln nur, was dort offenbleibt.
(4) Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsinhalt, wenn Lenz Agentur ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Dass Lenz Agentur einen Auftrag ausführt, gilt nicht als Zustimmung.
(5) Es gilt die Fassung dieser AGB, die bei Vertragsschluss aktuell ist.
§ 2 Begriffe
In diesen AGB bedeuten:
Angebot: das in Textform übermittelte Angebot von Lenz Agentur mit Leistungsbeschreibung, Vergütung und gegebenenfalls Laufzeit.
Kickoff: das gemeinsame Startgespräch nach Vertragsschluss. Kommt es aus Gründen, die beim Kunden liegen, nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zustande, gilt der 14. Tag als Kickoff.
Aufbauphase: der Zeitraum vom Kickoff bis zum Start der Kampagnen. Dazu gehören insbesondere Zielgruppenrecherche, Interviews, Strategie, die Entwicklung von Creatives und Texten sowie das technische Setup.
Aufbaupauschale: die einmalige Vergütung für die Aufbauphase.
Betreuungsphase: die laufende Betreuung ab Kampagnenstart, insbesondere Optimierung, Tests, Reporting und Abstimmungstermine.
Monatspauschale: die monatliche Vergütung für die Betreuungsphase.
Leistungsmonat: ein Zeitraum von einem Monat, gerechnet ab dem Beginn der Betreuungsphase.
Werbebudget: die Beträge, die der Kunde für die Ausspielung von Anzeigen direkt an Meta oder eine andere Werbeplattform zahlt. Das Werbebudget ist nicht Teil der Vergütung von Lenz Agentur.
Projekt: ein einmaliger, abgegrenzter Auftrag mit festgelegtem Ergebnis, z. B. Texte für eine E-Mail-Sequenz, ein Mailing oder eine Landingpage.
Textform: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne von § 126b BGB, z. B. E-Mail oder Messenger-Nachricht.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, auf Plattformen oder in Präsentationen ist kein verbindliches Angebot.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Lenz Agentur in Textform annimmt. Er kommt auch zustande, wenn sich beide Seiten in einem Telefonat oder einer Videokonferenz ausdrücklich über den Auftrag einigen.
(3) Im Fall einer mündlichen Einigung bestätigt Lenz Agentur den Inhalt anschließend in Textform. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen, ist die Bestätigung für den Vertragsinhalt maßgeblich.
(4) Angebote von Lenz Agentur sind 7 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes steht.
(5) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss gelten nur, wenn beide Seiten sie in Textform festhalten.
§ 4 Leistungen allgemein
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Lenz Agentur erbringt ihre Leistungen fachgerecht und nach den anerkannten Standards im Performance Marketing und Copywriting. Einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg schuldet Lenz Agentur nicht, etwa eine Anzahl an Leads, Bewerbungen oder Terminen, bestimmte Kosten pro Lead oder einen Umsatz. Zahlen aus Gesprächen, Präsentationen oder Fallstudien sind Erfahrungswerte und keine Zusage.
(3) Eine Erfolgsgarantie besteht nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich als Garantie bezeichnet ist.
(4) Die grundlegende Strategie, z. B. den Funnel-Typ, legen Lenz Agentur und der Kunde gemeinsam fest. Wie die Leistung im Einzelnen umgesetzt wird, etwa Tools, Kampagnenstruktur und Testreihenfolge, entscheidet Lenz Agentur nach fachlichem Ermessen.
(5) Lenz Agentur darf qualifizierte Dritte einsetzen, z. B. für Design, Videoschnitt oder Technik. Lenz Agentur bleibt Vertragspartner des Kunden, verantwortet die Leistungen der Dritten wie eigene und verpflichtet sie zur Vertraulichkeit.
(6) Lenz Agentur erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 5 Besondere Bestimmungen für Meta Ads
(1) Werbekonto. Die Kampagnen laufen im Werbekonto und Business-Portfolio des Kunden. Der Kunde bleibt Inhaber von Konto, Kampagnen, Zielgruppen und Daten und räumt Lenz Agentur einen Partnerzugriff ein.
(2) Werbebudget. Der Kunde zahlt das Werbebudget direkt an die Plattform über eine eigene Zahlungsmethode. Lenz Agentur streckt kein Werbebudget vor, es sei denn, dies ist im Angebot ausdrücklich vereinbart.
(3) Budgetrahmen. Der Kunde legt den Rahmen des Werbebudgets fest. Lenz Agentur verteilt das Budget innerhalb dieses Rahmens nach fachlichem Ermessen und überschreitet ihn nur nach Freigabe des Kunden in Textform. Der Kunde sorgt für eine gedeckte Zahlungsmethode und sollte im Werbekonto ein Ausgabenlimit einrichten.
(4) Lern- und Testphase. Neue Kampagnen durchlaufen eine Lern- und Testphase, in der die Ergebnisse schwanken. Eine belastbare Bewertung ist in der Regel frühestens vier Wochen nach Kampagnenstart möglich.
(5) Plattformentscheidungen. Meta kann Anzeigen ablehnen und Konten einschränken oder sperren, auch ohne Begründung. Lenz Agentur gestaltet Anzeigen nach den jeweils geltenden Werberichtlinien, hat aber keinen Einfluss auf diese Entscheidungen. Bei Ablehnungen oder Sperren unterstützt Lenz Agentur den Kunden im Rahmen der Monatspauschale bei Einsprüchen.
(6) Längere Sperre. Kann Lenz Agentur wegen einer Sperre, die sie nicht zu vertreten hat, länger als vier Wochen keine Kampagnen schalten, dürfen beide Seiten den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Leistungsmonats kündigen.
(7) Bearbeitung der Leads. Die generierten Kontakte gehen direkt an den Kunden. Kontaktaufnahme, Nachfassen und Verkaufsgespräch liegen beim Kunden. Lenz Agentur empfiehlt, neue Leads innerhalb von 24 Stunden zu kontaktieren. Der Kunde gibt Lenz Agentur mindestens alle zwei Wochen Rückmeldung zur Qualität der Leads, damit die Kampagnen optimiert werden können.
(8) Reporting. Lenz Agentur berichtet im vereinbarten Rhythmus. Die Kennzahlen stammen aus den Auswertungen der Plattform. Abweichungen zu den Daten des Kunden, z. B. durch Tracking-Einschränkungen oder Attributionsmodelle, sind möglich.
§ 6 Besondere Bestimmungen für Texte und Copywriting
(1) Dieser Paragraph gilt für alle Texte, die Lenz Agentur erstellt, insbesondere für Projekte wie E-Mail-Sequenzen, Mailings, Landingpages und Anzeigentexte.
(2) Lenz Agentur formuliert im Rahmen des abgestimmten Briefings. Abweichende Vorlieben in Stil oder Wortwahl sind kein Mangel. Sie können im Rahmen der Korrekturschleifen nach § 8 berücksichtigt werden.
(3) Lenz Agentur prüft Texte nicht auf ihre rechtliche Zulässigkeit, etwa nach Wettbewerbs-, Marken-, Berufs- oder Datenschutzrecht. Das gilt besonders für Aussagen zu Gesundheit, Finanz- und Versicherungsprodukten oder Einkommen. Der Kunde lässt die Texte vor ihrem Einsatz bei Bedarf rechtlich prüfen.
(4) Sachangaben in Texten, etwa Zahlen, Ergebnisse, Referenzen und Kundenstimmen, stammen vom Kunden. Der Kunde verantwortet ihre Richtigkeit und die Erlaubnis zu ihrer Verwendung.
(5) Erstellt Lenz Agentur Texte für Kaltakquise per E-Mail, Telefon oder Post, entscheidet der Kunde über den Versand. Der Kunde verantwortet, dass Ansprache und Versand rechtlich zulässig sind, insbesondere nach § 7 UWG und der DSGVO.
(6) Bei Stellenanzeigen und Recruiting-Kampagnen formuliert Lenz Agentur die Anzeigen nach bestem Wissen diskriminierungsfrei. Der Kunde verantwortet die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und den datenschutzgerechten Umgang mit Bewerberdaten.
§ 7 Mitwirkung des Kunden
(1) Das Ergebnis der Zusammenarbeit hängt wesentlich von der Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde stellt insbesondere bereit:
Zugänge zu Business-Portfolio, Werbekonto, Website oder Landingpage, Domain, CRM und weiteren benötigten Tools;
Logos, Bild- und Videomaterial sowie Vorgaben zum Erscheinungsbild;
Informationen zu Angebot, Preisen, Zielgruppe, Wettbewerb und Referenzen;
einen Ansprechpartner, der Entscheidungen treffen kann und erreichbar ist;
die Teilnahme am Kickoff und an vereinbarten Interviews, gegebenenfalls auch den Kontakt zu Bestandskunden für Interviews.
(2) Fordert Lenz Agentur eine Mitwirkung in Textform an, erbringt der Kunde sie innerhalb von fünf Werktagen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde nicht oder verspätet mitwirkt, verschieben sich Termine und Fristen entsprechend. Der Anspruch von Lenz Agentur auf die vereinbarte Vergütung bleibt bestehen. Für den Beginn der Betreuungsphase gilt § 11 Abs. 2.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass er alle Rechte an dem Material hat, das er Lenz Agentur überlässt. Dazu gehören auch die Einwilligungen abgebildeter oder zitierter Personen. Verletzt solches Material Rechte Dritter und hat der Kunde dies zu vertreten, stellt er Lenz Agentur von daraus entstehenden Ansprüchen einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei.
(5) Lenz Agentur darf sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Kunden verlassen.
§ 8 Freigaben und Korrekturschleifen
(1) Lenz Agentur legt dem Kunden Texte, Creatives und Kampagnenkonzepte vor der ersten Veröffentlichung zur Freigabe vor. Dasselbe gilt für neue Anzeigen mit neuen Kernaussagen. Anpassungen von Budgetverteilung, Zielgruppen, Platzierungen sowie Varianten bereits freigegebener Aussagen nimmt Lenz Agentur ohne gesonderte Freigabe vor.
(2) Der Kunde gibt innerhalb von fünf Werktagen nach Vorlage eine Freigabe oder Änderungswünsche in Textform. Meldet er sich nicht, erinnert ihn Lenz Agentur einmal in Textform und weist dabei auf die Folge nach Satz 3 hin. Äußert sich der Kunde dann nicht innerhalb von weiteren drei Werktagen, gilt das Ergebnis als freigegeben.
(3) Als freigegeben gilt ein Ergebnis auch, wenn der Kunde es veröffentlicht oder sonst nutzt. Bei Projekten gilt die Freigabe zugleich als Abnahme.
(4) Je Arbeitsergebnis sind zwei Korrekturschleifen in der Vergütung enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst alle Änderungswünsche, die der Kunde gesammelt in einer Rückmeldung mitteilt.
(5) Weitere Korrekturschleifen, Änderungen nach Freigabe und Änderungen aufgrund eines geänderten Briefings vergütet der Kunde nach Aufwand mit 99 € netto pro Stunde, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht. Lenz Agentur kündigt solche Mehrkosten vorher an.
(6) Fehler von Lenz Agentur, etwa sachliche Fehler oder Abweichungen vom Briefing, behebt Lenz Agentur immer kostenfrei. Solche Korrekturen zählen nicht als Korrekturschleife.
§ 9 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, sofern diese anfällt.
(2) Die Aufbaupauschale ist mit Vertragsschluss fällig, sofern das Angebot keine Teilzahlung vorsieht. Sie wird nicht auf die Monatspauschale angerechnet.
(3) Die Monatspauschale ist jeweils zu Beginn eines Leistungsmonats im Voraus fällig, erstmals mit Beginn der Betreuungsphase.
(4) Bei Projekten ist die Vergütung vollständig mit Vertragsschluss fällig, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht. Lenz Agentur beginnt mit der Arbeit nach Zahlungseingang.
(5) Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Lenz Agentur stellt Rechnungen elektronisch aus, auch als E-Rechnung.
(6) Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder, wenn vereinbart, per SEPA-Lastschrift.
(7) Fremdkosten trägt der Kunde, insbesondere das Werbebudget, Lizenzen für Software und Bildmaterial sowie Druck- und Portokosten bei Mailings. Fremdkosten über das Werbebudget hinaus fallen nur nach vorheriger Absprache an.
(8) Beide Seiten können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
(9) Lenz Agentur kann die Monatspauschale für die Zeit nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums anpassen. Die Anpassung ist mindestens acht Wochen vorher in Textform anzukündigen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Anpassung kündigen.
§ 10 Zahlungsverzug
(1) Zahlt der Kunde nicht innerhalb der Frist nach § 9 Abs. 5, gerät er ohne Mahnung in Verzug. Lenz Agentur kann dann die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale nach § 288 BGB verlangen.
(2) Ist der Kunde mehr als 14 Tage in Verzug, kann Lenz Agentur die Leistungen pausieren und Kampagnen anhalten. Lenz Agentur kündigt dies vorher in Textform mit einer Frist von sieben Tagen an. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt während der Pause bestehen.
(3) Ist der Kunde mit zwei Monatspauschalen oder einem Betrag in dieser Höhe in Verzug, kann Lenz Agentur den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
(4) Kündigt Lenz Agentur nach Abs. 3 oder aus einem anderen wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, kann Lenz Agentur die Vergütung bis zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit als Schadensersatz verlangen. Davon abzuziehen ist, was Lenz Agentur durch das vorzeitige Ende an Aufwendungen erspart oder durch anderweitigen Einsatz ihrer Arbeitskraft erwirbt. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden pauschal mit 25 % angesetzt. Beide Seiten können nachweisen, dass der tatsächliche Wert höher oder niedriger ist.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge mit Betreuungsphase haben die im Angebot genannte Mindestlaufzeit. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(2) Die Betreuungsphase und damit die Mindestlaufzeit beginnen mit dem Kampagnenstart, spätestens jedoch sechs Wochen nach dem Kickoff. Das gilt nicht, soweit der spätere Start auf Gründen beruht, die Lenz Agentur zu vertreten hat.
(3) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. Beide Seiten können ihn dann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Leistungsmonats kündigen.
(4) Projekte enden mit der Abnahme. Kündigt der Kunde ein Projekt vorher, gilt § 648 BGB.
(5) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Lenz Agentur liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde nach § 10 Abs. 3 in Verzug ist,
- der Kunde rechtswidrige Inhalte verlangt oder
- der Kunde eine notwendige Mitwirkung trotz Fristsetzung mit Kündigungsandrohung nicht erbringt.
(6) Kündigungen bedürfen der Textform, eine E-Mail genügt.
(7) Bei Vertragsende entfernt Lenz Agentur ihren Partnerzugriff oder der Kunde entzieht ihn. Kampagnen, Zielgruppen und Daten verbleiben im Werbekonto des Kunden. Auf Wunsch übergibt Lenz Agentur die vom Kunden erhaltenen Unterlagen und die freigegebenen Arbeitsergebnisse.
§ 12 Nutzungsrechte
(1) An den freigegebenen Arbeitsergebnissen, insbesondere Texten, Creatives und Kampagnenaufbauten, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke. Es umfasst das Recht, die Ergebnisse zu bearbeiten und auch nach Vertragsende weiter zu nutzen.
(2) Das Nutzungsrecht geht über, sobald die Vergütung für das jeweilige Ergebnis vollständig bezahlt ist. In der Betreuungsphase ist das die Monatspauschale des Leistungsmonats, in dem das Ergebnis entstanden ist. Bis dahin darf der Kunde die Ergebnisse vorläufig nutzen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist.
(3) Texte, die Lenz Agentur für den Kunden schreibt, verwendet Lenz Agentur nicht wortgleich für andere Kunden. Ein ausschließliches Nutzungsrecht kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
(4) Der Kunde darf die Ergebnisse Dienstleistern überlassen, die für ihn tätig sind, z. B. einer anderen Agentur oder einem Webdesigner. Ein Verkauf oder eine Lizenzierung an Dritte zu deren eigener Nutzung bedarf der Zustimmung von Lenz Agentur in Textform.
(5) Methoden, Vorlagen, Frameworks, Checklisten und Prozesse, die Lenz Agentur unabhängig vom einzelnen Auftrag entwickelt hat, bleiben bei Lenz Agentur. Der Kunde darf sie nur nutzen, soweit sie in seine Arbeitsergebnisse eingeflossen sind.
(6) Entwürfe, verworfene Varianten und Rohmaterial sind von den Nutzungsrechten nicht umfasst, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 13 Referenzen und Fallstudien
(1) Lenz Agentur darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen. Der Widerspruch wirkt für die Zukunft.
(2) Fallstudien mit Kennzahlen, Anzeigenbeispielen oder Zitaten des Kunden veröffentlicht Lenz Agentur nur nach Freigabe des Kunden in Textform.
§ 14 Haftung und Verjährung
(1) Lenz Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Lenz Agentur nur, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für Erfüllungsgehilfen von Lenz Agentur.
(4) Werbebudget, das ausgegeben wird, ohne die erhofften Ergebnisse zu bringen, ist kein Schaden, da Lenz Agentur keinen Erfolg schuldet. Für Überschreitungen des Budgetrahmens, die auf einen Fehler von Lenz Agentur zurückgehen, richtet sich die Haftung nach den Absätzen 1 bis 3.
(5) Ansprüche des Kunden wegen Mängeln oder Pflichtverletzungen verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Ansprüche nach Absatz 1 gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 15 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Seiten behandeln alle nicht öffentlichen Informationen über die andere Seite vertraulich, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten. Dazu gehören insbesondere Kennzahlen, Strategien, Kundendaten und Konditionen. Die Pflicht gilt auch nach Vertragsende.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diesen Vertrag öffentlich bekannt sind, und nicht, soweit eine Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist. Beide Seiten dürfen Informationen an ihre zur Verschwiegenheit verpflichteten Berater weitergeben, z. B. Steuerberater oder Rechtsanwälte.
(3) Verarbeitet Lenz Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, etwa Leads, Bewerberdaten oder Kundenlisten für Zielgruppen, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Verantwortlicher für diese Daten ist der Kunde.
(4) Der Kunde sorgt für die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen auf seinen Websites und Landingpages, insbesondere für eine Datenschutzerklärung und, wo nötig, für Einwilligungen in Tracking.
(5) Gespräche werden nur aufgezeichnet, wenn alle Teilnehmenden zu Beginn ausdrücklich zustimmen.
§ 16 Termine und Kommunikation
(1) Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich. Eine Verschiebung ist bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich.
(2) Sagt der Kunde später ab oder erscheint er nicht, entfällt der Termin ohne Anspruch auf Nachholung. Lenz Agentur bietet nach Möglichkeit trotzdem einen Ersatztermin an.
(3) Lenz Agentur beantwortet Anfragen an Werktagen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
(4) Abwesenheiten von mehr als fünf Werktagen kündigt Lenz Agentur mindestens zwei Wochen vorher an. Laufende Kampagnen werden in dieser Zeit weiter ausgespielt.
(5) Die Kommunikation erfolgt per E-Mail, Videocall, Telefon oder über vereinbarte Messenger.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Lenz Agentur.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz von Lenz Agentur in Berlin, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026